3. A.________ sei für die angemessene Ausübung ihrer Verteidigungsrechte im vorinstanzlichen Verfahren, einschliesslich das Vorverfahren/Strafbefehlsverfahren und das erstinstanzliche Hauptverfahren, eine Parteientschädigung im Betrag von CHF 5'925.65 zuzusprechen. 4. Die Verfahrenskosten des Berufungsverfahrens seien zulasten des Kantons Bern zu verlegen. 5. A.________ sei für das Berufungsverfahren eine Parteientschädigung gemäss noch einzureichender Kostennote zuzusprechen.