__ sei freizusprechen vom Vorwurf der Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz, angeblich begangen am 3. Dezember 2022 [recte: 2021] in I.________, durch einfache Verkehrsregelverletzung (Überschreiten allgemeiner, fahrzeugbedingter oder signalisierter Höchstgeschwindigkeit nach Abzug der vom ASTRA festgelegten Geräte- und Messunsicherheit innerorts um 16-20 km/h). 2. Die Verfahrenskosten für das vorinstanzliche Verfahren, einschliesslich das Vorverfahren/Strafbefehlsverfahren und das erstinstanzliche Hauptverfahren, seien zulasten des Kantons Bern zu verlegen.