Nach zweimalig gewährter Fristverlängerung langte am 2. September 2024 die Berufungsbegründung der Beschuldigten, datierend vom 30. August 2024, ein (pag. 164 ff.). Der schriftliche Entscheid der Kammer wurde gleichentags mit Verfügung in Aussicht gestellt (pag. 204 f.).