2. Berufung Gegen dieses Urteil erhob die Beschuldigte, verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, mit Eingabe vom 7. November 2023 fristgerecht Berufung (pag. 111.2). Mit Verfügung vom 23. April 2024 wurde den Parteien die schriftliche Urteilsbegründung zugestellt (pag. 116 ff. und pag. 134 f.). Die Berufungserklärung der Beschuldigten datiert vom 14. Mai 2024 und langte frist- und formgerecht beim Obergericht des Kantons Bern ein (pag. 140 ff.). Die Generalstaatsanwaltschaft verzichtete mit Schreiben vom 4. Juni 2024 auf die Teilnahme am oberinstanzlichen Verfahren (pag. 148).