durch einfache Verkehrsregelverletzung (Überschreiten allgemeiner, fahrzeugbedingter oder signalisierter Höchstgeschwindigkeit nach Abzug der vom ASTRA festgelegten Geräte- und Messunsicherheit innerorts um 16-20 km/h) schuldig. In Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen verurteilte die Vorinstanz die Beschuldigte zu einer Übertretungsbusse von CHF 400.00, unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf vier Tage, sowie zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 2'047.00 (pag. 108 ff.).