1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 3. November 2023 sprach das Regionalgericht Bern-Mittelland (Einzelgericht, nachfolgend Vorinstanz) die Beschuldigte und Berufungsführerin A.________ der Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz, begangen am 3. Dezember 2021 in I.________ durch einfache Verkehrsregelverletzung (Überschreiten allgemeiner, fahrzeugbedingter oder signalisierter Höchstgeschwindigkeit nach Abzug der vom ASTRA festgelegten Geräte- und Messunsicherheit innerorts um 16-20 km/h) schuldig.