Konkret trugen während der Kontrolle am 20. Januar 2022 weder Kundschaft noch Angestellte die vorgeschriebenen Hygienemasken. Weiter unterliess der Beschuldigte es, die Kundschaft vor der Nutzung der Räumlichkeiten auf den Besitz eines Impf- oder Genesungszertifikats zu überprüfen, so dass er seinen Kundinnen und Kunden faktisch die Nutzung der Räumlichkeiten