20 Abs. 3 Bst. a Ziff. 1 Covid-19-Verordnung besondere Lage) sowie Sportlerinnen und -sportler in Teams, die einer Liga mit professionellem oder semiprofessionellen Spielbetrieb oder einer nationalen Nachwuchsliga angehörten (Art. 20 Abs. 3 Bst. a Ziff. 2 Covid-19-Verordnung besondere Lage).