Konkret trugen während der Kontrolle am 20. Januar 2022 weder Kundschaft noch Angestellte die vorgeschriebenen Hygienemasken. Ferner unterliess der Beschuldigte es, die Kundschaft vor der Nutzung der Räumlichkeiten auf den Besitz eines Impf- oder Genesungszertifikats zu überprüfen, so dass er seinen Kundinnen und Kunden faktisch die Nutzung der Räumlichkeiten des Fitnesscenters erlaubte, selbst wenn diese nicht über das dazu notwendige Impf- und Genesungszertifikat verfügten. Der Beschuldigte wusste um die im Tatzeitraum geltenden Regelungen. Nicht