Somit ergibt sich aus der am 20. Januar 2022 angetroffenen Situation, den Aussagen der Zeugin E.________ und dem Internetauftritt des Fitnesscenters zweifelsohne, dass im Fitnesscenter auch Personen ohne Impfoder Genesungszertifikat trainieren konnten und der Beschuldigte als Inhaber folglich nicht dafür sorgte, dass einzig Personen mit Impf- oder Genesungszertifikat den Zugang zu den Räumlichkeiten des Fitnesscenters gewährt wird.