und Z. 5 ff.). Sie bestätigte in der Folge auf Vorhalt auch die Passage des Anzeigerapports, wonach zwei Trainierende kein Zertifikat hätten vorweisen können, wobei eine Person angegeben habe, das Zertifikat zuhause vergessen zu haben und die andere, dass sie nicht über ein Zertifikat verfüge, namentlich weder geimpft noch genesen oder getestet sei (pag. 177 Z. 8 ff.). Sie verneinte auch explizit die Frage, ob die kontrollierte Dame eine MTT-Verordnung erwähnt habe (pag. 177 Z. 16 ff. und Z. 22 ff.).