106 Z. 67 ff.). Folglich geht sowohl aus der am 20. Januar 2022 angetroffenen Situation als auch aus den Aussagen des Beschuldigten deutlich hervor, dass dieser zwar die entsprechendem «Plakate» mit dem Hinweis auf die Maskenpflicht aufgehängt hat (vgl. dazu auch pag. 87), darüber hinaus aber als Inhaber des Fitnesscenters nicht dafür sorgte, dass die Maskenpflicht von Kundschaft und Personal tatsächlich eingehalten wird.