15 tende des Fitnesscenters traf, wobei weder Kundschaft noch Angestellte eine Hygienemaske trugen. Dass der Beschuldigte seiner Kundschaft nicht ermöglicht haben will, in den Räumlichkeiten des Fitnesscenters auf das Tragen von Hygienemasken zu verzichten, ist bereits vor diesem Hintergrund nicht überzeugend.