11.2 Beweismittel Die Vorinstanz hat die vorhandenen Beweismittel zutreffend aufgeführt (S. 18 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 234). Darauf kann verwiesen werden und es wird, soweit relevant, direkt im Rahmen der Beweiswürdigung auf die einzelnen Beweismittel eingegangen. 11.3 Beweisergebnis der Vorinstanz