14 liess er es in seiner Funktion als Verantwortlicher, die Kundschaft vor Nutzung der Räumlichkeiten auf den Besitz eines Impf- oder Genesungszertifikat zu überprüfen, so dass er seiner Kundschaft faktisch die Nutzung der Räumlichkeiten der D.________ AG erlaubte, selbst wenn diese nicht über das dazu notwendige Impf- und Genesungszertifikat verfügten.