Diese Präzisierungen bezogen sich offensichtlich auf frühere Fassungen der Covid-19 V, datieren diese doch vom 30. Oktober 2020 und nehmen Bezug auf Bestimmungen, welche am 25. und 30. November 2020 bereits ausser Kraft gesetzt waren. Der Beschuldigte wusste gemäss Beweisergebnis um die während der Tatzeit geltenden Bestimmungen und entschied sich dennoch dagegen, sein Fitnesscenter zu schliessen. Er handelte mithin vorsätzlich.