Zur Beweisfrage, ob am 30. November 2020 ein geleiteter Trainingsbetrieb durchgeführt wurde Wie erwähnt ist unbestritten, dass die Polizei am 30. November 2020 im Fitnesscenter 12 trainierende Personen, welche keine Hygienemaske trugen, feststellte. Zudem waren der Beschuldigte selbst und die Lernende vor Ort (vgl. E. III.10.4 vorne und die Erwägungen der Vorinstanz auf pag.