Ebenso wenig ändert am Geöffnetsein etwas, dass am 26. November 2020 um 14:00 Uhr (d.h. während der ersten Polizeikontrolle) gerade keine Personen am Trainieren waren. Es wurde schliesslich auch in der Berufungsbegründung explizit festgehalten, dass das Fitnesscenter weitergeführt wurde (pag. 325). Zusammenfassend ist folglich erstellt, dass das Fitnesscenter am 26. und 30. November 2020 nicht geschlossen war. 10.5.2 Zur Beweisfrage, ob am 30. November 2020 ein geleiteter Trainingsbetrieb durchgeführt wurde