ff.) und dem Berichtsrapport vom 30. November 2020 (pag. 4 ff.), welche sowohl den 26. wie auch den 30. November 2020 betreffen, ist zu entnehmen, dass bei der Kantonspolizei Bern Beschwerden anderer Fitnesscenter gegen das Fitnesscenter des Beschuldigten eingingen, wonach sich dieses nicht an die Vorschriften halte und immer noch geöffnet sei (pag. 2). Gemäss dem Internetauftritt des Fitnesscenters vom 30. November 2020 konnten sich die Mitglieder über die Mitglieder-App «.________» oder telefonisch einen Platz reservieren und vor Ort selbständig trainieren.