7 dung, pag. 333). Es handelte sich dabei nicht um Mitglieder einer Mannschaft einer der beiden obersten Ligen in den Sportarten Fussball, Eishockey, Handball, Volleyball und Unihockey. Zudem waren der Beschuldigte und eine Lernende vor Ort (pag. 184 Z. 33 [Aussagen des Beschuldigten]; vgl. dazu auch die bestätigenden Angaben der Zeugin E.________, pag. 174 Z. 18 ff. und pag. 173 Z. 12 und pag. 174 Z. 2).