___ (nachfolgend: Zeugin E.________), den Screenshot ab der Webseite des Fitnesscenters (pag. 7) und die Aussagen des Beschuldigten erstellt sei, dass der Beschuldigte seiner Kundschaft am 26. November 2020 und 30. November 2020, nach erfolgter Registration und Voranmeldung während einer Dauer von jeweils 60 Minuten, ein individuelles Training an verschiedenen Fitnessgeräten ermöglicht habe. Zudem sei erstellt, dass es sich bei den am 30. November 2020 im Fitnesscenter trainierenden 12 Personen um beliebige Mitglieder und nicht etwa um Mitglieder einer Mannschaft