6 10.2 Beweismittel Die Vorinstanz hat die vorhandenen Beweismittel zutreffend aufgeführt (S. 6 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 222). Darauf kann verwiesen werden und es wird, soweit relevant, direkt im Rahmen der Beweiswürdigung auf die einzelnen Beweismittel eingegangen. 10.3 Beweisergebnis der Vorinstanz Die Vorinstanz gelangte beweiswürdigend zum Schluss, dass gestützt auf die polizeilichen Feststellungen, die Aussagen der Zeugin E._____