__ AG unterliess es, seine Pflichten zu erfüllen, indem er die Vorschriften des Bundes und des Kantons Bern nicht einhielt. Am 26.11.2020 ermöglichte er seiner Kundschaft während einem Trainingsslot von 60 Minuten und bis zu 15 Teilnehmenden ein individuelles Training an verschiedenen Fitnessgeräten unter Aufsicht eines Trainers. Am 30.11.2020 befanden sich 12 Kunden an verschiedenen Trainingsgeräten. Die Kunden absolvierten selbstständig ihr Individualtraining. Es war kein Trainer physisch anwesend, um ein allfälliges Gruppentraining zu führen.