10. Vorwurf der Widerhandlung gegen die Covid-19 V und die Covid-19- Verordnung besondere Lage (Strafbefehl vom 25. Januar 2021) 10.1 Vorwurf gemäss Strafbefehl Im Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) vom 25. Januar 2021 – welcher vorliegend als Anklageschrift gilt (Art. 356 Abs. 1 StPO) – wird dem Beschuldigten vorgeworfen, sich der Widerhandlung gegen die Covid-19 V und der Widerhandlung gegen die Covid-19-Verordnung besondere Lage durch Nichtbeachten der Massnahmen gegenüber der Bevölkerung, begangen am 26. November 2020 und am 30. November 2020 in C.__