es nicht zulässig gewesen sei, den Betrieb «in dieser Weise zu führen», stellt kein Sachverhaltselement dar. Schliesslich ist nicht ersichtlich, dass der Beschuldigte nicht in der Lage gewesen wäre, sich zu verteidigen. Eine Verletzung des Anklagegrundsatzes ist nicht auszumachen. III. Sachverhalt, Beweiswürdigung und Rechtliches 9. Allgemeine Grundlagen der Beweiswürdigung Für die allgemeinen Grundlagen zur Beweiswürdigung kann auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 4 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 220 ff.).