322 f.). Die weiteren Vorbringen der Verteidigung unter dem Titel «Anklagegrundsatz» betreffen nicht denselben, sondern die Beweiswürdigung und die rechtliche Würdigung, weshalb an dieser Stelle nicht darauf einzugehen ist. 7. Gesetzliche und theoretische Grundlagen Nach dem in Art. 9 Abs. 1 StPO festgeschriebenen Anklagegrundsatz bestimmt die Anklageschrift den Gegenstand des Gerichtsverfahrens (Umgrenzungsfunktion;