c) vom Vorwurf der Widerhandlung gegen die Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Verordnung besondere Lage) durch Nichteinhalten seiner Verpflichtungen als Betreiber eines Fitnesscenters, angeblich begangen am 20. Januar 2022, in C.________ (Ortschaft); b. Die Verurteilung gemäss Ziff. 1.1 des Urteilsdispositivs (Übertretungsbusse in der Höhe von CHF 3'000.00) sei aufzuheben; c. Die Verfahrenskosten gemäss Ziffer 1.2. seien dem Kanton aufzuerlegen;