(Ortschaft). Der Beschuldigte wurde gestützt darauf verurteilt zu einer Übertretungsbusse von CHF 3'000.00, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 30 Tage festgesetzt wurde, sowie zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 3'720.00 (pag. 202 ff.).