Urteil mit Begründung nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - dem Regionalgefängnis Z.________ (Ortschaft) (nur Dispositiv unverzüglich, vorab telefonische Mitteilung und per Fax) - dem Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern, Administrativmassnahmen (auszugsweise; nur Dispositiv, innert 10 Tagen) - dem Bundesamt für Polizei (auszugsweise; nur Dispositiv, innert 10 Tagen) Bern, 4. Oktober 2024 Im Namen der 2. Strafkammer (Ausfertigung: 30. Dezember 2024) Der Präsident i.V.: