Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwältin C.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ im oberinstanzlichen Verfahren mit CHF 8'288.90. Es besteht keine Rückzahlungspflicht. VI. Weiter wird verfügt: 1. A.________ wird bis zum Antritt der stationären therapeutischen Massnahme in Sicherheitshaft belassen. Begründung Sicherheitshaft: