Es wird eine stationäre therapeutische Massnahme gemäss Art. 59 StGB angeordnet, unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 669 Tagen (6. Dezember 2022 bis 4. Oktober 2024). 66 IV. Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 31'177.90 und die oberinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 7'910.00 (Gebühren: CHF 4'500.00; Haftentscheide: CHF 800.00; Auslagen: CHF 2'610.00 [Gutachter]) trägt der Kanton Bern. V.