1. Das Strafverfahren gegen A.________ 1.1. wegen einfacher Verkehrsregelverletzung, angeblich mehrfach begangen am 6. Dezember 2022 auf der Autobahn zwischen I.________(Ortschaft) und J.________(Ortschaft) durch 1.1.1. Nichtwahren eines ausreichenden Nachfahrabstandes; 1.1.2. Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit; 1.1.3. Betreten der Autobahn als Fussgänger; 1.2. wegen Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes, angeblich begangen am 5. Dezember 2022 in P.________(Ortschaft) durch Konsum von Kokain; ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten eingestellt wurde;