24. September 2024 und vom 26. September 2024) von total 14.5 Stunden als zu hoch. Diese werden um 2.5 Stunden auf als angemessen erachtete 12 Stunden gekürzt. Schliesslich erachtet die Kammer den Gesamtaufwand für die Korrespondenz mit dem Beschuldigten und den Behörden sowie für die Kenntnisnahme von Verfügungen als zu hoch. Betreffen diese Positionen rechtfertigt sich eine weitere Kürzung um eine Stunde. Unter Berücksichtigung der genannten Kürzungen wird Rechtsanwältin C.________ für einen Zeitaufwand von 35 Stunden entschädigt. Ansonsten gibt die Honorarnote zu keinen Bemerkungen Anlass. Entsprechend