Ebenfalls zu kürzen sind die Positionen vom 24. und 26. Juni 2024 sowie vom 27. August 2024 «Kenntnisnahme Terminumfrage, Mail an OGer», «Kenntnisnahme Mail von OGer, Bf an Kl» und «Telefon mit OGer betreffend Akteneinsicht» von insgesamt 20 Minuten bzw. 0.33 Stunden, da es sich diesbezüglich um Kanzleiarbeit handelt, die im Stundenansatz bereits enthalten ist. Sodann erachtet die Kammer die geltend gemachten Aufwände für die Kenntnisnahme des erstinstanzlichen Urteils, das Aktenstudium und die Vorbereitung der Berufungsverhandlung (Positionen vom 23. April 2024, vom 20. September 2024, vom