Gemäss Gutachter bestehen in der Schweiz verschiedene geeignete forensischpsychiatrische Institutionen für die Behandlung des Beschuldigten. Aufgrund der Tatsache, dass der Beschuldigte bereits in der AS.________(Klinik) gewesen sei, sei dies seine erste Empfehlung. Zudem sei diese Klinik für schwierige Fälle aus diesem Diagnosespektrum spezialisiert und habe viel Erfahrung. Jedoch sei aufgrund der teilweise sehr unterschiedlichen Wartezeiten zu empfehlen, diejenige Klinik zu nehmen, die den Beschuldigten als erstes aufnehmen könne. Dann könne mit der Behandlung gestartet werden.