Mit dem Gutachter kann es ohne geeignete Massnahmen jederzeit wieder zu einer psychischen Dekompensation mit paranoiden Gedanken kommen, bei denen der Beschuldigte die Realität verkennt und basierend auf seiner verzerrten Wahrnehmung unvorhersehbar handelt. Dass es bei den vorliegend zu beurteilenden Taten, namentlichen beim Betreten der Autobahn, bei der anschliessenden Flucht mit hoher Geschwindigkeit über die Autobahn und bei der bewusst verursachten Kollision in Selbsttötungsabsicht keine Schwerverletzten oder sogar Toten gab, ist einzig dem Zufall und der Reaktion der weiteren Verkehrsteilnehmer zu verdanken.