60 führt, besteht beim Beschuldigten gemäss Gutachten eine hohe Gefahr für erneute Gewaltdelikte. Im Vordergrund stehen dabei die psychotischen Dekompensationen. Der Beschuldigte ist bereits in der Vergangenheit wiederholt deliktisch aufgefallen und die Schwere der Delinquenz hat nochmals zugenommen. Mit dem Gutachter kann es ohne geeignete Massnahmen jederzeit wieder zu einer psychischen Dekompensation mit paranoiden Gedanken kommen, bei denen der Beschuldigte die Realität verkennt und basierend auf seiner verzerrten Wahrnehmung unvorhersehbar handelt.