_ vom 31. Januar 2020 entnehmen, dass der Beschuldigte Ende 2018 die stationäre Massnahme positiver gesehen habe und erste Ansätze von Behandlungs- und Krankheitseinsicht festgestellt worden seien. Der Beschuldigte habe sich auf eine Depotmedikation einstellen lassen und auch den Sinn der Unterstützung in verschiedenen Lebensbereichen erkennen gelernt (S. 29 f. des Gutachtens vom 31. Januar 2020, unpaginiert in den edierten Akten des Vollzugs- und Bewährungsdienst Kanton AE.________(Kanton), Ordner 5).