59 AE.________(Kanton) am 29. März 2018 angeordneten stationären therapeutischen Massnahme gezeigt, dass es möglich ist, den Beschuldigten zu Therapieschritten zu motivieren, die er anfänglich ablehnte. So lässt sich dem Ergänzungsgutachten von Dr. med. AZ.________ vom 31. Januar 2020 entnehmen, dass der Beschuldigte Ende 2018 die stationäre Massnahme positiver gesehen habe und erste Ansätze von Behandlungs- und Krankheitseinsicht festgestellt worden seien.