1746 Z. 36 ff.). Wenn er freikommen würde, wäre seine Strategie, damit sich solche Taten nicht wiederholen würden, ein Kantonswechsel, damit die Polizei bei ihm nicht immer den Stempel Psycho sehe bzw. keine Vorurteile habe. Er würde sich eine Wohnung suchen, arbeiten, weiterhin Steuern zahlen und mit seinem Umfeld den Kontakt pflegen (pag. 1740 Z. 15; pag. 1744 Z. 31 und Z. 33 ff.; pag. 1745 Z. 16). Der Gutachter seinerseits hielt oberinstanzlich fest, dass der Beschuldigte sich zu keiner stationären Massnahme bereit zeige, oder dann nur insoweit, als er Nachteile zugunsten von Vollzugsvergünstigungen akzeptieren würde.