1749 Z. 39). Es habe kein einziges Gespräch stattgefunden, und kein einziges Gespräch habe dazu geführt, dass die Massnahme beendet worden sei, sondern das Urteil. Als er wieder frei gewesen sei, habe ihn eine forensische Psychiatrie aus BF.________ (Ortschaft) angerufen und ihm gesagt, er müsse bei ihnen vorbeikommen, obwohl es keine gesetzliche Grundlage dafür gegeben habe. Dann habe er wieder solche Leute am Hals gehabt, die gedacht hätten, er sei ein Psycho (pag. 1746 Z. 36 ff.).