Z. 13 und Z. 16). Auf die frühere stationäre therapeutische Massnahme angesprochen gab der Beschuldigte an, es habe damals geheissen, er komme wieder frei, wenn er eine Spritze machen lasse. Er habe sie machen lassen und habe ab da jeden Tag Selbstmordgedanken gehabt (pag. 1744 Z. 16 ff.). Es gebe zwar die feinste potente Tablette, die einem ein klein wenig einenge. Aber auch das sei schon unangenehm (pag. 1744 Z. 26 f.). Auch die Gespräche seien jedes Mal eine Qual gewesen (pag. 1745 Z. 36). Aus der vorherigen stationären therapeutischen Massnahme sei er nur entlassen worden, weil die Massnahme ausgelaufen sei (pag. 1749 Z. 39).