Auf Frage des Gutachters, wie er darauf komme, dass er im Falle einer Massnahme nach Art. 59 StGB lebenslang ein fremdbestimmtes Leben führen müsse, gab der Beschuldigte anhand eines Beispiels an, dass der Bruder eines Kollegen an einem Ort arbeiten gehen müsse, an dem die Angestellten Protokoll darüber führten, wie er sich gebe, ob er jeden Tag zur Arbeit gehe und so weiter; das sei für ihn Fremdbestimmung in Freiheit (pag. 1749 Z. 29 ff.). Seiner Ansicht nach könne einzig Kokain einen ähnlichen Zustand auslösen, wie am 6. Dezember 2022 (pag. 1750 Z. 13 und Z. 16).