Er erläuterte, für ihn seien das Maurern und das in die Ferien Fahren mit Freunden das normale Leben, und nicht, in einem Heim oder an einem Ort leben zu müssen, an dem man arbeiten müsse, und das solle dann die Freiheit sein. Als seine Verteidigerin ihm im Jahr 2023 mitgeteilt habe, dass es sicher eine Massnahme nach Art. 59 StGB gebe, habe er sich das Leben nehmen wollen (pag. 1750 Z. 2 ff.). Auf Frage des Gutachters, wie er darauf komme, dass er im Falle einer Massnahme nach Art.