58 behandeln und eine langfristige Stabilisierung zu erreichen, die für eine Verbesserung der Legalprognose notwendig ist. Der Beschuldigte steht einer stationären Massnahme grundsätzlich ablehnend gegenüber. Auch oberinstanzlich bestätigte er seine Angst vor einem fremdbestimmten Leben (pag. 1743 Z. 7 f.). Er erläuterte, für ihn seien das Maurern und das in die Ferien Fahren mit Freunden das normale Leben, und nicht, in einem Heim oder an einem Ort leben zu müssen, an dem man arbeiten müsse, und das solle dann die Freiheit sein.