So kam es wiederholt zu Konsumrückfällen, denen eine Verschlechterung der psychischen Verfassung folgte (vgl. dazu auch pag. 769). Von einer guten Behandelbarkeit kann, dem Gutachter folgend, deshalb nur im Falle eines stationären Rahmens ausgegangen werden. Der Gutachter führte hierzu in seinem Gutachten aus, dass sich im Verlauf der zurückliegenden Massnahme die schlechte Behandelbarkeit der Gesamtproblematik (langjährige schizoaffektive Störung in Kombination mit der Suchterkrankung) bestätigt habe. Es sei zu wiederholten Konsumrückfällen, erneuter psychischer Dekompensation und einer gravierenden Zunahme bzgl. der Schwere der vom Beschuldigten ausgehenden Delinquenz gekommen. Es habe