Zwar waren Vater, Tante und Onkel an der Berufungsverhandlung anwesend (pag. 1729), und der Beschuldigte zählte eine Vielzahl an Bekannten auf, mit denen er in Kontakt stehe (pag. 1740 Z. 28 und Z. 31 ff. und Z. 39 ff.), jedoch erhielt er während seines Aufenthalts im Regionalgefängnis O.________(Ortschaft) nur wenige Besuche (pag. 1697). Schliesslich zeigt sich der Beschuldigte auch gegenüber einer Psychotherapie und Pharmakotherapie wenig offen. Die abgegebenen Medikamente nimmt er gemäss eigener Aussage jeweils unter die Zunge und spuckt sie weg (pag. 1743 Z. 30).