1755 Z. 12). Seine Schlussfolgerung begründete er unter Einbezug der aktuellen Gegebenheiten und unter Verweis auf die drei Eckpfeiler einer erfolgreichen Massnahme (Arbeitsagogik, Soziotherapie und Psychotherapie) eingehend (vgl. pag. 1754 Z. 29 ff.; pag. 1755 Z. 1 ff.). Dieser nachvollziehbaren Einschätzung des Gutachters schliesst sich die Kammer an. Der Beschuldigte hat keine konkreten Pläne für die Zukunft und musste vor seiner Verhaftung verbeiständet werden. Auch ist unklar, in welches soziale Umfeld der Beschuldigte zurückkehren würde. Zwar waren Vater, Tante und Onkel an der Berufungsverhandlung anwesend (pag.