1742 Z. 3 ff.). Zur Eignung und den Erfolgsaussichten einer Behandlung ist zu erwähnen, dass gemäss den Ausführungen des Gutachters für die schizoaffektive Störung und die Suchterkrankung grundsätzlich gut wirksame Behandlungsmethoden bestünden (pag. 757). Den Therapieberichten sei zu entnehmen, dass der Beschuldigte gut auf eine Therapie mit antipsychotischen Medikamenten anspreche. Unter der ausreichend dosierten Medikation zeige er einen günstigen Behandlungsverlauf und über lange Strecken ein hohes Mass an psychischer Stabilität (pag.