Bei fehlender Unterstützung und externer Kontrolle müsse auch zukünftig mit einer erhöhten Wahrscheinlichkeit damit gerechnet werden, dass der Beschuldigte die ärztlich verordneten Medikamente absetze oder verweigere und wieder Drogen konsumiere, wodurch neue Straftaten, wie solche, die ihm aktuell zur Last gelegt würden, zu befürchten seien (pag. 770). Diese Einschätzung bestätigte der Gutachter anlässlich der Berufungsverhandlung. So führte er aus, im Falle einer Entlassung in die Freiheit ohne weitere Behandlung sei zu befürchten, dass sich der Gesundheitszustand des Beschuldigten weiter verschlechtere.